Beschluss: §103 StGB abschaffen und Strafverlangen der türkischen Regierung gegen Böhmermann nicht die Ermächtigung erteilen
Die GRÜNE JUGEND München fordert, den §103 StGB »Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten« ersatzlos zu streichen. Wir lehnen die Sondergesetzgebung des sogenannten Schah-Paragraphen, der eine vermeintliche Majestätsbeleidigung unter eine erheblich höhere Strafe stellt als die unter §185 StGB ohnehin geregelte Beleidigung aller anderen Menschen, ab. Im Falle einer verleumderischen Beleidigung schließt der §103 StGB […]