2. Mai 2017

Keine Toleranz der „Nulltoleranz‟ – Konsumräume für München und ganz Bayern



1226 Menschen starben im Jahr 2015 in Deutschland unmittelbar durch den Konsum von Drogen, womit die Zahl der Drogentoten im Vergleich zum Vorjahr um 18,8 % gestiegen ist. Im Freistaat Bayern waren es allein 314 Menschen, so viele, wie seit 15 Jahren nicht mehr. Damit hat Bayern deutschlandweit die meisten Drogentoten zu beklagen. Besonders gefährdet sind vor allem die Konsument*innen, die unter einer jahrelangen Abhängigkeit von Opiaten und anderen Derivaten leiden. Häufig ist eine solche Abhängigkeit auf schwere persönliche Lebensumstände zurückzuführen und geht mit ihnen einher. Nicht selten sind Konsument*innen von Wohnungslosigkeit betroffen. Unter anderem deshalb sind diese Menschen nur besonders schwer zu erreichen und häufig für Therapieansätze, die zum Ausstieg aus der Sucht verhelfen sollen, nicht zugänglich.

Wir fordern deshalb, dass in Bayern niedrigschwellige Hilfsangebote geschaffen werden mit dem Anspruch die Konsumierenden nicht mehr als Kriminelle wahrzunehmen, sondern als Menschen, die Hilfe brauchen. Eine Möglichkeit der Kontaktaufnahme und ein niedrigschwelliges Hilfeangebot, dass keinen Verzicht des Konsums voraussetzt, stellen in diesem Zusammenhang Drogenkonsumräume dar: Hier können Konsument*innen in einer sicheren Umgebung unter Anwesenheit von geschulten Sanitäter*innen und Betreuer*innen und unter hygienischen Bedingungen Drogen wie beispielsweise Heroin zu sich nehmen. Die vorrangigen Ziele solcher umgangssprachlich auch als „Druckräume‟ bezeichneten Einrichtungen sind die lebensrettende Soforthilfe, zum Beispiel bei einer Überdosis, sowie die Vermeidung von Infektionskrankheiten wie HIV oder Hepatitis, oft hervorgerufen durch verschmutztes Fixerbesteck. Langfristig steht die Vermittlung von Schwerstabhängigen in weiterführende Therapie- und Beratungsangebote im Vordergrund.

Bereits im April 2000 hat der Gesetzgeber durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Bundesländer, die solche Einrichtungen für notwendig halten, entsprechende Rechtsverordnungen erlassen können, um Drogenkonsumräume einzurichten. Nach §10a Absatz 1 BtMG ist es möglich mit Erlaubnis der obersten Landesbehörde Drogenkonsumräume zu betreiben. Im Umkehrschluss aus § 29 Absatz 1 Nr. 11 BtMG bleibt es zudem straffrei, in Drogenkonsumräumen anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln zu verschaffen oder zu gewähren. Bis jetzt gibt es 24 solcher Räume in Deutschland in sechs Bundesländern, unter anderem in Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Die Bayerische Landesregierung hingegen versperrt sich dem seit Jahren und nimmt somit jedes Jahr zusätzliche Tote durch Drogenkonsum in Kauf. Dadurch beraubt sie die Kommunen jeder Möglichkeit, etwas gegen die steigenden Drogentotenzahlen zu unternehmen. Und das, obwohl der Betrieb von Konsumräumen die Zahl der Drogentoten in den jeweiligen Städten nachweislich senkt. Gerade in Kommunen wie München und Nürnberg, die seit Jahren im Verhältnis zur Einwohnerzahl mehr Drogentote zu beklagen haben als andere deutsche Großstädte, werden dadurch Menschenleben für eine selbstgerechte und weltfremde Blockadehaltung der CSU aufs Spiel gesetzt.

Der Erfolg von Konsumräumen ergibt sich aus der niederschwelligen Art die Konsument*innen anzusprechen. Auch die Bundesregierung hat den Erfolg derartiger Einrichtungen festgestellt: In einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit aus dem Jahre 2002 zeigt sich eindeutig, dass Drogenkonsumräume erheblich dazu beitragen, Drogentodesfälle durch rechtzeitige Hilfe bei Notfällen zu reduzieren.

Doch nicht nur bei Notfällen leisten Konsumräume einen wichtigen Beitrag: Auch die gesundheitliche Betreuung sowie insgesamt der Zugang zum ärztlichen Hilfesystem verbessern Drogenkonsumräume bedeutend. Darüber hinaus wird auch das Ziel, Schwerstabhängigen Therapieangebote zu vermitteln, erreicht: Mehr als die Hälfte der Befragten der Studie gab an, bereits Kontakt zu weiterführenden Angeboten vermittelt bekommen und diese auch in Anspruch genommen zu haben.

Die Befürchtung, durch Konsumräume die örtliche Drogenszene in die unmittelbare Umgebung der Einrichtungen zu verlagern, blieb unbegründet; mehr noch, die öffentliche Drogenszene in den jeweiligen Städten wurde insgesamt sogar zurückgedrängt.

Sicher, es handelt sich bei Konsumräumen nur um einen Teil der Lösung des Problems. Langfristig ist sicherer Konsum nur durch eine umfassende Reform der Drogen- & Suchtpolitik möglich. Doch Konsumräume stellen für Kommunen wie Länder eine einfache und leicht umzusetzende Maßnahme dar, die im Gegenzug ein breites Erfolgsspektrum bietet, besonders wenn es darum geht, Drogentote zu verhindern. Wir fordern daher ein Ende der repressiven und tödlichen Drogenpolitik, die die Bayerische Landesregierung seit nun mehr als 15 Jahren betreibt und die jedes Jahr die Drogentotenzahlen weiterwachsen lässt. „Die Gesundheit der Bevölkerung ist ein gesellschaftliches Gut‟, so beschloss es die bayerische Staatsregierung im Jahr 2011. Diesen Beschluss gilt es auch umzusetzen: Es müssen endlich mehr Mittel für niederschwellige Angebote für Konsument*innen zur Verfügung gestellt werden. Auch die Stadt München sehen wir hierbei in der Pflicht, sich nicht mehr länger hinter der kriminalisierenden Landespolitik zu verstecken, sondern sich konkret für eine Änderung der aktuellen Gesetzeslage einzusetzen und für das Leben ihrer Bürger*innen einzustehen. Denn nur wer überlebt, kann aussteigen.



← zurück