7. Juni 2016

Wegwerfverbot von (genießbaren/nutzbaren) Lebensmitteln für den Großhandel und Supermärkte



Die GJ München fordert, dass keine Lebensmittel im Großhandel und in Supermärkten weggeworfen werden dürfen, sondern verpflichtend weiterverwendet werden müssen.
Die genießbaren Nahrungsmittel müssen an karitative Organisationen gespendet werden. Die ungenießbaren Lebensmittel müssen an die Landwirtschaft für die Weiterverwendung als Tiernahrung oder für die Kompostierung weitergegeben werden. Ausnahmen gelten nur für ungenießbare Lebensmittel, die keinerlei weitere Verwendung mehr zulassen oder potenziell krankheitserregend sind.
Es ist eine Berichterstattung im Jahresbericht zu leisten, in dem die erfolgte Verteilung der Lebensmittel veröffentlicht werden soll. Außerdem werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt, um die Umsetzung des Wegwerfverbots zu überprüfen.
Bei Nichteinhalten sollte dies als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bestraft werden.
In Frankreich und Italien wurde ein solches Gesetz schon erfolgreich umgesetzt.
Nun ist es wichtig, dass auch in Deutschland die Lebensmittelverschwendung mithilfe klarer Gesetze und Richtlinien eingedämmt wird. Denn ein großer Teil der jährlich etwa 12 Millionen Tonnen Müll in Deutschland kommen vom Großhandel. Außerdem kann durch das Gesetz eine Sensibilisierung und Vorbildfunktion für die Verbraucher*innen stattfinden.



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