4. Oktober 2022

Vorstandserweiterung



Antragstext

Die Grüne Jugend München möge beschließen § 5 der Satzung wie folgt zu ändern:

§ 5 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus zwei Sprecher*innen, einer*einem Schatzmeister*in, einer politischen Geschäftsführung sowie vier Beisitzerinnen.
(2) Dem Vorstand müssen mindestens vier Frauen*, davon mindestens eine als Sprecherin angehören. Die Posten der Sprecher*innen, des oder der Schatzmeister*in und der politischen Geschäftsführung, müssen mit mindestens zwei Frauen besetzt werden.

Begründung

Die Vorstandsmitglieder haben einen enorm hohen zeitlichen Arbeitsaufwand von mindestens 20 Wochenstunden zusätzlich zu Studium und/oder Lohnarbeit. Mit dem stetigen Wachstum unseres Verbandes steigt dieser Arbeitsaufwand permanent an. Um diesem Wachstum nachzukommen, ist es nötig die Arbeitslast auf einen größeren Pool von Menschen zu verteilen. Gemeinsam mit dem Bezirksgruppenteam schlagen wir daher vor, den Vorstand um zwei weiteren Beisitzer*innen zu erweitern. Die Anpassung der Quotierung in Absatz (2) ist damit konsistent:. Auch andere Verbände, wie z.B. der Landesverband Bayern oder gleichgewichtige Kreis- und Ortsverbände, haben ebenfalls einen Vorstand aus 8 Mitgliedern.



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