26. März 2026

Strukturreform von B90/DIE GRÜNEN: Gegen Machtkonzentration und für basisdemokratische Mitsprache



Die Mitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND München möge folgenden Antragstext 
beschließen:

Bündnis 90/Die Grünen plant einer der größten Strukturreformen seit dem Bestehen 
der Partei. Ziel der Reform ist es, Strukturen zu „modernisieren“ und die Partei 
„handlungsfähiger“ zu machen. Was gut klingt, bedeutet jedoch in vielen Punkten 
eine stärkere Machtkonzentration und Beschneidung basisdemokratischer Mitsprache 
und Kontrolle. Als GRÜNE JUGEND München schauen wir genau hin und setzen uns im 
Rahmen der Strukturreformdebatte in Übereinstimmung mit dem Selbstverständnis 
der GRÜNEN JUGEND für basisdemokratische Grundprinzipien wie Beteiligungsrechte 
und Gewaltenteilung ein.

Folgenden Teilaspekten stehen wir als GRÜNE JUGEND München ablehnend gegenüber:

  • Schwächung der Bundesarbeitsgemeinschaften (BAGs) und Ausweitung der Macht 
    des Bundesvorstandes im Länderrat
    : Der BAG-Sprecher*innenrat entsendet 
    derzeit fünf Delegierte zum Länderrat, die Reform möchte die Anzahl auf 
    zwei reduzieren, während gleichzeitig vier Mitglieder des Bundesvorstands 
    (vorher: null) automatisch delegiert sein sollen. Die BAGs sind wichtige 
    Arbeitsgremien, in denen fachpolitisch mit Expert*innen an Themen 
    gearbeitet wird. Ihren Einfluss stark einzuschränken und gleichzeitig die 
    Macht des Bundesvorstands auszuweiten, widerspricht der demokratischen 
    Idee, wonach der Länderrat den Bundesvorstand als zweithöchstes 
    Beschlussorgan nach der Bundesversammlung kontrollieren soll.
  • Ausweitung der Macht von Mandatstragenden im Parteirat und Vorgabe seiner 
    Zusammensetzung
    : Der Parteirat berät den Bundesvorstand und entwickelt 
    politische Initiativen, derzeit werden bis zu 13 Mitglieder von der 
    Bundesversammlung direkt gewählt. Die Reform möchte die Zusammensetzung 
    des Parteirats vorgeben, so sollen die Vorsitzenden der 
    Bundestagsfraktion, zwei grüne Bundesregierungsmitglieder (sofern in der 
    Regierung), zwei grüne Mitglieder aus dem Bundesrat (de facto 
    Landesregierungen), die*der Vorsitzende der Fraktion im EU-Parlament, 
    jeweils eine Person aus dem Kreis der Landtagsfraktionsvorsitzenden und 
    Landesvorsitzenden und eine*n (Ober-)Bürgermeister*in/Landrät*in darin 
    vertreten sein und vom Länderrat aus dessen Kreise gewählt werden. Dadurch 
    wird die Wahl des Parteirats nicht nur dem höchsten demokratischen 
    Beschlussorgan der Partei entzogen, sondern auch seine Zusammensetzung so 
    vorweg genommen, dass Mandatstragende besonders viel Einfluss gewinnen. 
    Die demokratische Gewaltenteilung wird hierdurch weiter geschwächt.
  • Aufweichung der Trennung von Amt und Mandat im Bundesvorstand: Bisher 
    dürfen dem sechsköpfigen Bundesvorstand maximal zwei Mandatstragende 
    angehören. Die Reform sieht vor, die Zahl auf drei zu erhöhen, davon 
    maximal zwei Bundestagsabgeordnete. Die Änderung mag im Vergleich zu den 
    anderen kleiner wirken, aber auch hier wird die demokratische 
    Gewaltenteilung zwischen Partei und Mandatstragenden weiter aufgeweicht. 
    Der Bundesvorstand hat die Aufgabe, die Interessen und das Programm der 
    Partei zu vertreten, notwendigenfalls auch gegen eigene Mandatstragende. 
    Der Bundesvorstand darf nicht wie in manchen Situationen während der 
    Ampel-Regierung zur Pressestelle der Regierung werden.

Folgenden Teilaspekten stehen wir skeptisch gegenüber und fordern eine weitere 
Debatte:

  • Möglichkeit der Begrenzung von Änderungsanträgen: Die Reform ermöglicht 
    es, durch eine Änderung der Geschäftsordnung, die Anzahl von 
    Änderungsanträgen pro Mitglied zu begrenzen. Da in vielen Fällen ein 
    Änderungsantrag an einen Antrag nur pro Absatz eines Textes gestellt 
    werden kann (siehe Parteiprogramm), und es zudem oft sehr viele relevante 
    Anträge gibt, kann eine solche Änderung basisdemokratische Rechte stark 
    beschneiden.
  • Ausweitung der Macht der Antragskommission: Die Reform ermöglicht es, der 
    Antragskommission nicht nur Abstimmungsverfahrensvorschläge zu machen, 
    sondern nun auch explizit qua Satzung „Vertagungen“ oder 
    „Nichtbefassungen“ vorzuschlagen. Die Antragskommission darf zwar 
    inhaltlich weder für die Annahme noch die Ablehnung eines Antrag 
    Empfehlungen aussprechen, aber eine Vorschlag z.B. zur „Nichtbefassung“ 
    kann de facto einer „Ablehnung“ gleichkommen.

Zu folgendem Teilaspekt fordern wir eine weitere Debatte:

  • Verschärfung der Antragsquoren: Derzeit können 50 Basismitglieder auf der 
    Bundesversammlung einen Antrag stellen. Die Reform sieht vor, das Quorum 
    auf 0,05% der Anzahl der Parteimitglieder (derzeit ca. 90) zu erhöhen. Die 
    Handlungsfähigkeit der Bundesversammlung ist von großer Bedeutung, 
    gleichzeitig sollte es nicht dazu kommen, dass neben den Gremien nur noch 
    mächtige Netzwerke innerhalb der Partei, Basisanträge stellen können. Das 
    Antragsrecht ist ein wichtiges basisdemokratisches Recht.

Die GRÜNE JUGEND München vertritt diese Haltung aktiv gegenüber der Partei 
Bündnis 90/Die Grünen und anderen Ebenen der GRÜNEN JUGEND.



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