Strukturreform von B90/DIE GRÜNEN: Gegen Machtkonzentration und für basisdemokratische Mitsprache
Die Mitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND München möge folgenden Antragstext
beschließen:
Bündnis 90/Die Grünen plant einer der größten Strukturreformen seit dem Bestehen
der Partei. Ziel der Reform ist es, Strukturen zu „modernisieren“ und die Partei
„handlungsfähiger“ zu machen. Was gut klingt, bedeutet jedoch in vielen Punkten
eine stärkere Machtkonzentration und Beschneidung basisdemokratischer Mitsprache
und Kontrolle. Als GRÜNE JUGEND München schauen wir genau hin und setzen uns im
Rahmen der Strukturreformdebatte in Übereinstimmung mit dem Selbstverständnis
der GRÜNEN JUGEND für basisdemokratische Grundprinzipien wie Beteiligungsrechte
und Gewaltenteilung ein.
Folgenden Teilaspekten stehen wir als GRÜNE JUGEND München ablehnend gegenüber:
- Schwächung der Bundesarbeitsgemeinschaften (BAGs) und Ausweitung der Macht
des Bundesvorstandes im Länderrat: Der BAG-Sprecher*innenrat entsendet
derzeit fünf Delegierte zum Länderrat, die Reform möchte die Anzahl auf
zwei reduzieren, während gleichzeitig vier Mitglieder des Bundesvorstands
(vorher: null) automatisch delegiert sein sollen. Die BAGs sind wichtige
Arbeitsgremien, in denen fachpolitisch mit Expert*innen an Themen
gearbeitet wird. Ihren Einfluss stark einzuschränken und gleichzeitig die
Macht des Bundesvorstands auszuweiten, widerspricht der demokratischen
Idee, wonach der Länderrat den Bundesvorstand als zweithöchstes
Beschlussorgan nach der Bundesversammlung kontrollieren soll.
- Ausweitung der Macht von Mandatstragenden im Parteirat und Vorgabe seiner
Zusammensetzung: Der Parteirat berät den Bundesvorstand und entwickelt
politische Initiativen, derzeit werden bis zu 13 Mitglieder von der
Bundesversammlung direkt gewählt. Die Reform möchte die Zusammensetzung
des Parteirats vorgeben, so sollen die Vorsitzenden der
Bundestagsfraktion, zwei grüne Bundesregierungsmitglieder (sofern in der
Regierung), zwei grüne Mitglieder aus dem Bundesrat (de facto
Landesregierungen), die*der Vorsitzende der Fraktion im EU-Parlament,
jeweils eine Person aus dem Kreis der Landtagsfraktionsvorsitzenden und
Landesvorsitzenden und eine*n (Ober-)Bürgermeister*in/Landrät*in darin
vertreten sein und vom Länderrat aus dessen Kreise gewählt werden. Dadurch
wird die Wahl des Parteirats nicht nur dem höchsten demokratischen
Beschlussorgan der Partei entzogen, sondern auch seine Zusammensetzung so
vorweg genommen, dass Mandatstragende besonders viel Einfluss gewinnen.
Die demokratische Gewaltenteilung wird hierdurch weiter geschwächt.
- Aufweichung der Trennung von Amt und Mandat im Bundesvorstand: Bisher
dürfen dem sechsköpfigen Bundesvorstand maximal zwei Mandatstragende
angehören. Die Reform sieht vor, die Zahl auf drei zu erhöhen, davon
maximal zwei Bundestagsabgeordnete. Die Änderung mag im Vergleich zu den
anderen kleiner wirken, aber auch hier wird die demokratische
Gewaltenteilung zwischen Partei und Mandatstragenden weiter aufgeweicht.
Der Bundesvorstand hat die Aufgabe, die Interessen und das Programm der
Partei zu vertreten, notwendigenfalls auch gegen eigene Mandatstragende.
Der Bundesvorstand darf nicht wie in manchen Situationen während der
Ampel-Regierung zur Pressestelle der Regierung werden.
Folgenden Teilaspekten stehen wir skeptisch gegenüber und fordern eine weitere
Debatte:
- Möglichkeit der Begrenzung von Änderungsanträgen: Die Reform ermöglicht
es, durch eine Änderung der Geschäftsordnung, die Anzahl von
Änderungsanträgen pro Mitglied zu begrenzen. Da in vielen Fällen ein
Änderungsantrag an einen Antrag nur pro Absatz eines Textes gestellt
werden kann (siehe Parteiprogramm), und es zudem oft sehr viele relevante
Anträge gibt, kann eine solche Änderung basisdemokratische Rechte stark
beschneiden.
- Ausweitung der Macht der Antragskommission: Die Reform ermöglicht es, der
Antragskommission nicht nur Abstimmungsverfahrensvorschläge zu machen,
sondern nun auch explizit qua Satzung „Vertagungen“ oder
„Nichtbefassungen“ vorzuschlagen. Die Antragskommission darf zwar
inhaltlich weder für die Annahme noch die Ablehnung eines Antrag
Empfehlungen aussprechen, aber eine Vorschlag z.B. zur „Nichtbefassung“
kann de facto einer „Ablehnung“ gleichkommen.
Zu folgendem Teilaspekt fordern wir eine weitere Debatte:
- Verschärfung der Antragsquoren: Derzeit können 50 Basismitglieder auf der
Bundesversammlung einen Antrag stellen. Die Reform sieht vor, das Quorum
auf 0,05% der Anzahl der Parteimitglieder (derzeit ca. 90) zu erhöhen. Die
Handlungsfähigkeit der Bundesversammlung ist von großer Bedeutung,
gleichzeitig sollte es nicht dazu kommen, dass neben den Gremien nur noch
mächtige Netzwerke innerhalb der Partei, Basisanträge stellen können. Das
Antragsrecht ist ein wichtiges basisdemokratisches Recht.
Die GRÜNE JUGEND München vertritt diese Haltung aktiv gegenüber der Partei
Bündnis 90/Die Grünen und anderen Ebenen der GRÜNEN JUGEND.
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