Beschlüsse

10. Oktober 2016

Nein! zur Bundeswehr-Werbung

Soldat*in ist kein normaler Beruf! „Mach, was wirklich zählt.“ Dies ist einer von vielen Slogans, die die Bundeswehr seit einigen Jahren für die Anwerbung neuer Rekrut*innen verwendet. Insbesondere sollen junge Menschen erreicht werden. Mediale Aufmerksamkeit erhielt dieser Spruch durch eine groß angelegte Gegenaktion einer Künstler*innengruppe, in welcher die Künstler*innen eine grafisch identische Internetseite veröffentlichten, auf […]

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10. Oktober 2016

Lebensmittel in München retten statt wegwerfen – eine Alternative zur Kultur der Lebensmittelverschwendung

Pro Sekunde landen über 313 kg genießbare Lebensmittel im Müll, das sind über 11 Mio. Tonnen in Deutschland pro Jahr. Diese Problematik ist seit Jahren bekannt. Leider wird viel zu wenig von politischer Seite dafür getan, und den karitativen Einrichtungen teils sogar komplett überlassen. In einigen skandinavischen Ländern oder auch in Frankreich ist das gesetzliche […]

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7. Juni 2016

Wegwerfverbot von (genießbaren/nutzbaren) Lebensmitteln für den Großhandel und Supermärkte

Die GJ München fordert, dass keine Lebensmittel im Großhandel und in Supermärkten weggeworfen werden dürfen, sondern verpflichtend weiterverwendet werden müssen. Die genießbaren Nahrungsmittel müssen an karitative Organisationen gespendet werden. Die ungenießbaren Lebensmittel müssen an die Landwirtschaft für die Weiterverwendung als Tiernahrung oder für die Kompostierung weitergegeben werden. Ausnahmen gelten nur für ungenießbare Lebensmittel, die keinerlei […]

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15. April 2016

Beschluss: §103 StGB abschaffen und Strafverlangen der türkischen Regierung gegen Böhmermann nicht die Ermächtigung erteilen

Die GRÜNE JUGEND München fordert, den §103 StGB »Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten« ersatzlos zu streichen. Wir lehnen die Sondergesetzgebung des sogenannten Schah-Paragraphen, der eine vermeintliche Majestätsbeleidigung unter eine erheblich höhere Strafe stellt als die unter §185 StGB ohnehin geregelte Beleidigung aller anderen Menschen, ab. Im Falle einer verleumderischen Beleidigung schließt der §103 StGB […]

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