8. August 2014

Betteln ist kein Verbrechen



Die Landeshauptstadt München will zukünftig härter gegen „organisierte Bettler“ vorgehen. Am 12. August tritt deshalb eine Allgemeinverfügung in Kraft, die es dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) erlaubt, eine Haftstrafe für bettelnde Menschen zu beantragen. Die sogenannte „Erstazzwanghaft“ kann bis zu vier Wochen dauern.

Henrike Kruse, Beisitzerin der Grünen Jugend München sagt hierzu:
„Diese Regelung kriminalisiert und diffamiert bettelnde Menschen indem sie sie auf eine Ebene mit kriminellen Strukturen stellt. Die sozialen Hintergründe der notleidenden Menschen werden vollkommen ausgeblendet. Die Allgemeinverfügung löst nicht im Ansatz das Problem, sondern verschiebt es lediglich von der Innenstadt in andere Stadtgebiete. Das Zustandekommen der Verfügung im Hauruckverfahren – ohne öffentliche Debatte und ohne Einbeziehung von Expertinnen und Experten – macht deutlich, dass es hierbei nicht um die Bekämpfung von kriminellen Strukturen geht, sondern um die Kriminalisierung von Menschen, die das Bild einer heilen Konsumwelt stören mögen.“

Simon Andris, Sprecher der Grünen Jugend München fügt an:
„Das undemokratische Vorgehen der Polizei und des KVR, über die Köpfe des demokratisch gewählten Stadtrats hinweg eine Verfügung zu erlassen, stellt ein sozial- und gesellschaftspolitisches Versagen dar. Die Orientierung am Erscheinungsbild der bettelnden Menschen, wie sie laut KVR-Chef Blume-Beyerle durchgeführt werden soll, eröffnet der Münchner Polizei und Ordnungshütern eine neue Dimension von Ausländerdiskriminierung und Rassismus, der sich gezielt gegen ost- und mitteleuropäische Migrantinnen und Migranten richtet. Die Allgemeinverfügung zudem als Schutzmaßnahme zu verkaufen, ist aufgrund der sehr wenigen Fälle mit Hinweis auf kriminelle Strukturen, eine Farce und schürt lediglich Ressentiments gegenüber Notleidenden.“



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