16. August 2019

Wir wollen was ändern: Neue Strukturen für die GRÜNE JUGEND München – Arbeitskreise



– Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 14. August 2019 –

Die thematischen Arbeitskreise sollen einen Raum für umfangreiche Auseinandersetzung mit bestimmten politischen Themen bieten. In welchem Format dies geschehen soll können die Mitarbeitenden im AK selbst festlegen. Denkbar sind z.B. Diskussionsrunden mit Input zu Beginn, Filmabende, Antragswerkstätten, Workshops, Vorträge und Aktionen, die durch die Mitglieder des AKs selbst gestaltet und organisiert werden. Zusätzlich zu diesen Veranstaltungen soll es mindestens alle 3 Monate organisatorische Treffen geben, bei denen Veranstaltungen für die nächste Zeit geplant und Zuständigkeiten verteilt werden. Alle Veranstaltungen des AKs sollen, um Überschneidungen zu verhindern, bezüglich der Terminfindung mit dem Vorstand abgesprochen werden und mindestens zwei Wochen vorher dem Vorstand mitgeteilt werden, damit dieser die Bewerbung der Veranstaltung in die Wege leiten kann.

AKs sollen weiterhin durch die Mitgliederversammlung gegründet und anerkannt werden. Dafür ist ein schriftliches Konzept vorzulegen, in dem die Pläne und Ziele für das kommende halbe Jahr skizziert werden sollen. Die Mitgliederversammlung beschließt dieses Arbeitsprogramm. Die AKs müssen sich halbjährlich mit einem Arbeitsprogramm von der Mitgliederversammlung wieder anerkennen lassen und zu diesem Anlass der Mitgliederversammlung von ihrer Arbeit berichten. Das schriftliche Konzept hat den Zweck Arbeit langfristig zu planen und zu strukturieren. Jeder Arbeitskreis erhält ein im Haushalt festgesetztes Budget, über das die Koordinierenden nach Absprache mit dem*der Schatzmeister*in verfügen können.

Beim ersten AK Treffen wählen die Anwesenden 2 Koordinierende (quotiert), die die Verantwortung für die Leitung des AKs übernehmen. Sie sind dafür verantwortlich AK-Sitzungen zu organisieren, dafür Sorge zu tragen, dass das beschlossene Arbeitsprogramm umgesetzt wird, die AKs im Verband zu vertreten und sich in dem Koordi-Forum zu vernetzen.

Auch für AK-Koordinierende werden verbindliche Workshops zur Wissensweitergabe und Methodenbildung angeboten. Im Zuge dieser setzen sich die Koordinierenden mit Veranstaltungsorganisation, Projektplanung, den Grundlagen von Bildungsarbeit, methodischen Gestaltungsmöglichkeiten (wie z.B. Kleingruppenarbeit, Murmelrunden, Flipchartgestaltung, Sammeln auf Moderationskarten) und frauenfördernden und inklusiven Moderationstechniken auseinander.

Einführung: Angebot zur Gründung von AKs über den Telegram Channel im August. Anschließend Zeit für Themenfindung, Vernetzung von Interessierten und die Ausarbeitung des schriftlichen Veranstaltungs- und Arbeitskonzepts. Anerkennung von vorerst 3 AKs auf einer Sondermitgliederversammlung im Oktober 2019. Wiederanerkennung in diesem ersten Zyklus auf der zweiten regulären Mitgliederversammlung im Jahr 2020.

Themenvorschläge: Kommunales, Feminismus, Ökologie, Internationales & Antifaschismus.

Wahl: im Rahmen des AK Plenums – 2 quotierte Koordinierende mit 6-monatiger Amtszeit

Treffen: mind. alle 3 Monate ein Orgatreffen des AKs – Veranstaltungen sind davon unabhängig.

Zielsetzung: Organisation von themenspezifischen Bildungsveranstaltungen und Diskussionsformaten (ähnlich z.B. dem Klimacafè), Planung von Aktionen, inhaltlicher Austausch und Wissenserweiterung, Erarbeitung von inhaltlichen Anträgen, Mobilisierung zu themenbezogenen Demonstrationen.

Ersetze § 6 der Satzung der GRÜNEN JUGEND München durch

§ 6 Arbeitskreise

(1) Arbeitskreise treffen sich zur Behandlung spezifischer Themen.

(2) Die Einrichtung eines Arbeitskreises wird mit absoluter Mehrheit auf einer Mitgliederversammlung beschlossen. Bedingung dafür ist, dass ein schriftliches Veranstaltungs- und Arbeitskonzept beschlossen wird und mindestens drei Personen zur aktiven Mitarbeit bereit sind.

(3) Arbeitskreise sind verpflichtet, der Mitgliederversammlung halbjährlich einen Rechenschaftsbericht vorzulegen. Danach ist erneut die Anerkennung bei der Mitgliederversammlung zu beantragen. Die erneute Anerkennung bedarf einer absoluten Mehrheit. Bedingung dafür ist, dass ein schriftliches Veranstaltungs- und Arbeitskonzept beschlossen wird.

(4) Die Arbeitskreise stehen allen offen. Auf ihrem ersten Treffen müssen die anwesenden Mitglieder zwei Koordinator*innen, davon mindestens eine Frau*, wählen, die für die Organisation von Treffen und die Umsetzung des Veranstaltungs- und Arbeitskonzepts verantwortlich sind. Außerdem sind sie Ansprechpersonen gegenüber dem Vorstand. Die Koordinator*innen müssen halbjährlich neu gewählt werden.

(5) Arbeitskreise treffen sich mindestens alle drei Monate. Die Termine sind dem Vorstand mindestens zwei Wochen vorher mitzuteilen.

(6) Die Anerkennung kann jederzeit durch die Mitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit entzogen werden.



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