Wegwerfverbot von (genießbaren/nutzbaren) Lebensmitteln für den Großhandel und Supermärkte
Die GJ München fordert, dass keine Lebensmittel im Großhandel und in Supermärkten weggeworfen werden dürfen, sondern verpflichtend weiterverwendet werden müssen. Die genießbaren Nahrungsmittel müssen an karitative Organisationen gespendet werden. Die ungenießbaren Lebensmittel müssen an die Landwirtschaft für die Weiterverwendung als Tiernahrung oder für die Kompostierung weitergegeben werden. Ausnahmen gelten nur für ungenießbare Lebensmittel, die keinerlei […]